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   VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 1 S 421/05   

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https://dejure.org/2005,44649
VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 1 S 421/05 (https://dejure.org/2005,44649)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2005 - 1 S 421/05 (https://dejure.org/2005,44649)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 1 S 421/05 (https://dejure.org/2005,44649)
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Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    60. Jahrestag des Bombardements von Pforzheim: Auflagen der Stadt für die Mahnwache einer rechtsgerichteten Vereinigung sind rechtswidrig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Karlsruhe, 22.01.2005 - 2 K 394/05

    60. Jahrestag des Bombardements Pforzheims

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.02.2005 - 1 S 421/05
    Der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg (VGH) hat heute den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22.2.2005 (Az.: 2 K 394/05) zur Zulässigkeit der Mahnwache einer rechtsgerichteten Vereinigung anlässlich des 60. Jahrestages der Bombardierung von Pforzheim bestätigt und die Beschwerde der Stadt Pforzheim zurückgewiesen (siehe Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22.02.2005 "60.Jahrestag des Bombardements Pforzheim" unter www.vgkarlsruhe.de).
  • VG Karlsruhe, 20.02.2012 - 2 K 378/12

    Mitführen von Fackeln bei Mahnwache rechter Gruppierung

    Das Mitführen von Fackeln verstößt demnach nicht schon als solches gegen die öffentliche Ordnung, sondern erst dann, wenn diese als typische Symbole der Darstellung nationalsozialistischer Machtausübung in aggressiv-kämpferischer Weise eingesetzt werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2005 - 1 S 421/05 unter Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 5.09.2003, a. a. O.).

    14 Aufgrund der konkreten Gegebenheiten ist nicht ersichtlich, dass der Antragsteller die Fackeln als typische Symbole der Darstellung nationalsozialistischer Machtausübung in agressiv-kämpferischer Weise einsetzen wird und hierdurch ein Einschüchterungseffekt sowie ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft entstünde (vgl. insoweit bereits VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2005 - 1 S 421/05 -).

    Da der 23. Februar keinen Gedenktag darstellt, der eindeutig an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen Behandlung erinnert (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2005 - 1 S 421/05; Beschl. d. Kammer v. 21.02.2005 - 2 K 394/05 -), lässt sich die streitgegenständliche Auflage nicht mit einer (nationalen) Symbolwirkung des gewählten Versammlungstermins rechtfertigen.

    Der 23. Februar besitzt keinen derart unmittelbaren Bezug zu den NS-Verbrechen, dass sich der angemeldeten Mahnwache des Antragstellers eine Provokation für die Menschen, die der Opfer des Nazi-Regimes gedenken, entnehmen ließe (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.02.2005 - 1 S 421/05 -).

  • VG Karlsruhe, 22.02.2020 - 2 K 1046/20

    Rechtsextreme "Fackelmahnwache" in Pforzheim durfte stattfinden

    Auch das Mitführen von Fackeln verstößt demnach nicht schon als solches gegen die öffentliche Ordnung, sondern erst dann, wenn diese als typische Symbole der Darstellung nationalsozialistischer Machtausübung in aggressiv-kämpferischer Weise eingesetzt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 S 421/05 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03 -, NVwZ 2004, 90).

    Da der 23. Februar keinen Gedenktag darstellt, der eindeutig an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen Behandlung erinnert (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 S 421/05 - VG Karlsruhe, Beschlüsse vom 20.02.2012 - 2 K 378/12 -, juris und vom 21.02.2005 - 2 K 394/05 -), lässt sich das streitgegenständliche Versammlungsverbot nicht für sich genommen mit einer (nationalen) Symbolwirkung des gewählten Versammlungstermins rechtfertigen.

    Der 23. Februar besitzt keinen derart unmittelbaren Bezug zu den NS-Verbrechen, dass sich der angemeldeten Mahnwache des Antragstellers eine Provokation für die Menschen, die der Opfer des Nazi-Regimes gedenken, entnehmen ließe (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 S 421/05 - VG Karlsruhe, Beschluss vom 20.02.2012 - 2 K 378/12 -, juris).

    Aufgrund der konkreten Gegebenheiten ist insbesondere nicht ersichtlich, dass der Antragsteller die von ihm verwendeten Fackeln als typische Symbole der Darstellung nationalsozialistischer Machtausübung in aggressiv-kämpferischer Weise einsetzen wird und hierdurch ein Einschüchterungseffekt sowie ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft entstünde (vgl. insoweit bereits VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 S 421/05 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2020 - 15 A 4693/18

    Versammlung; Fackeln; öffentliche Ordnung

    vgl. zu alledem Hess. VGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2016 - 2 B 417/16 -, juris Rn. 4, und vom 9. November 2012 - 8 B 2103/12 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, Beschluss vom 3. August 2012 - 11 ME 219/12 - VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - 1 S 358/12 -, und vom 23. Februar 2005- 1 S 421/05 - Bay. VGH, Urteil vom 25. Mai 2010- 10 BV 09.1480 -, juris Rn. 19 f.; Sächs. OVG, Urteil vom 4. Juni 2009 - 3 B 59/06 -, juris Rn. 32, Beschluss vom 13. Februar 2003 - 3 Bs 28/03 - OVG Saarl., Beschluss vom 16. November 2007 - 3 B 447/07 -, juris Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 14. Januar 2009 - 6 K 374/08 -, juris Rn. 138.
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